Adressatengruppe der Hauptschule
Am Ende der Grundschulzeit ist jedes Kind noch einige Jahre schulpflichtig. Der Besuch der Hauptschule ist damit verpflichtend bis zur Erlangung des Hauptschulabschlusses – das schulpflichtige Kind kann je nach Eignung aber auch eine höhere Schulform wählen. Grundsätzlich richtet sich die Hauptschule an alle Schüler, deren Notendurchschnitt für die Aufnahme an Gymnasium oder Realschule nicht reicht. Die Hauptschule ist meist auch das Ziel für diejenigen Schüler, die an Förder- oder Sonderschulen ihre Grundschulzeit verbracht haben.
Bildungsauftrag der Hauptschule
Die Hauptschule versteht sich als Einrichtung, die eine grundlegende, allgemeine Bildung vermittelt. Der Lehrplan entspricht größtenteils dem der anderen Schulformen, vermittelt den Stoff jedoch sehr praxisorientiert und bringt die wissenschaftliche Grundlage vor allem ein, um den Schülern den Zusammenhang zum alltäglichen Leben zu erläutern. Auf die komplexe, tiefgreifende Darstellung der Inhalte wird ebenso verzichtet wie auf die Behandlung stark spezifischer, wissenschaftlicher Inhalte. Sie zielt vor allem auf die Berufsreife der Schüler ab.
Unterricht an der Hauptschule
Hauptschüler erhalten grundsätzlich denselben Unterricht wie ihre gleichaltrigen Mitschüler an anderen Schulformen. Der Unterricht unterscheidet sich dahingehend, dass die Inhalte hauptschulgerecht vermittelt werden. Bei den Schülern handelt es sich um durchschnittlich gute Grundschüler sowie Abgänger von Sonder- und Förderschulen – das bedeutet, dass der Lernstoff dem Tempo und dem Interesse einer solchen Klasse angepasst werden muss.
Da sich Hauptschüler früher als andere Gleichaltrige für einen Beruf entscheiden müssen, ist der Unterricht sehr praxisorientiert. Als zusätzliches Fach wird an der Hauptschule Arbeit-Wirtschaft-Technik unterrichtet, das die Berufswahl zusätzlich erleichtern soll. Auf dem Lehrplan stehen außerdem Ausflüge zu Berufsmessen, ins Berufsinformationszentrum sowie mehrwöchige betriebliche Praktika.
Möglichkeiten mit dem Hauptschulabschluss
Der Hauptschulabschluss berechtigt grundsätzlich zum Besuch der Berufsschule und damit zur Berufsausbildung im dualen System. Die Möglichkeiten bei der Wahl der betrieblichen Berufsausbildung hängen vom Betrieb ab, denn dieser legt fest, welche Schulabschlüsse er als Zugangsberechtigung anerkennt.
Im Anschluss an die 10. Klasse der Hauptschule kann man auf eine Realschule oder aufs Gymnasium wechseln. Dies ist abhängig vom Notenschnitt.
Mit abgeschlossener Berufsausbildung sowie einigen Jahren Berufserfahrung kann man an vielen Hochschulen auch direkt ins Studium wechseln. Dies setzt jedoch eine besondere Eignung für das gewählte Studienfach voraus.
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