Berufsbildenden Schulen

Das öffentliche Schulsystem in unserem Land besteht aus zwei festen Grundpfeilern der Bildung. Die allgemeinbildenden Schulen können direkt und ausschließlich zu den jeweils angestrebten Schulabschlüssen führen. Dazu gehören der Hauptschulabschluss, die Mittlere Reife und die Allgemeine Hochschulreife, bzw. das Abitur. Die berufsbildenden Schulen unterscheiden sich von den allgemeinbildenden Schulen durch andere Ausgangssituationen der Schüler. Sie erlauben aufgrund eines berufsübergreifenden Konzeptes höhere berufliche und soziale Kompetenzen und schaffen zusätzlich die Möglichkeit, Abschlüsse, die auf den allgemeinbildenden Schulen nicht erreicht wurden, nachzuholen.
Der Begriff der berufsbildenden Schule steht für eine Organisationsgemeinschaft verschiedener berufsbildender Schulen wie die Berufsschule, die Berufsfachschule, die höhere Berufsfachschule, die Fachoberschule und dem Beruflichen Gymnasium.
Eine Ausbildung in einem Betrieb erfolgt über 2 bis 3,5 Jahre, wird von einem schulischen Unterrichtsprogramm in der dem Ausbildungsberuf zugehörigen Berufsschule begleitet und endet mit einem berufsqualifizierenden Abschluss.
Neben diesem dualen Ausbildungssystem, gibt es zum einen auch noch die einjährigen Berufsfachschulen, in der der angestrebte Beruf teilweise oder auch vollständig erlernt werden kann und die zweijährigen Berufsfachschulen, in denen es um weiterführende schulische Qualifikationen geht. Darüber hinaus gibt es viele Berufe, die den Besuch einer mehrjährigen berufsqualifizierenden Berufsfachschule notwendig machen.
Die Fachschule bietet Absolventen einer allgemeinbildenden Schule mit einer ersten beruflichen Qualifikation eine Möglichkeit der beruflichen Spezialisierung und eine weiterführende theoretische Vertiefung des gesammelten Berufsfachwissens, z. B. im Bereich der Kranken- oder Altenpflege.
Die Fachoberschule wiederum ermöglicht den Absolventen die Fachhochschulreife und das berufliche Gymnasium die allgemeine Hochschulreife, bzw. das Abitur. Danach stehen Tür und Tor offen für eine weiterführende berufsbezogene Fortbildung oder einem Studium an einer Fachhochschule, bzw. einer Hochschule.
Schulabgänger, die keine Lehrstelle gefunden haben, können oder müssen ein Berufsgrundbildungsjahr (BGJ) oder ein Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) an einer berufsbildenden Schule (in diesem Fall Berufsschule) absolvieren. In einigen Bundesländern haben Schulabgänger unter 17 Jahren die Pflicht ein solches Jahr durchzuführen. Ab dem 18. Lebensjahr erlischt diese Pflicht und es steht dem Jugendlichen frei ein solches Jahr zu absolvieren oder aber auch ein begonnenes Jahr jederzeit abzubrechen. Die Schüler suchen in dieser Zeit oft vielfältige Schülerjobs, um das entsprechende Geld für ihre Aktivitäten zu haben. Die Anerkennung des BGJ auf die spätere Ausbildungszeit ist abhängig vom jeweiligen Bundesland.
Das Berufsvorbereitungsjahr ist ein vorbereitendes Jahr und wird nicht auf die eventuell anschließende Ausbildungszeit angerechnet.
Allerdings kann in diesem Jahr ein fehlender Hauptschulabschluss nachgeholt werden, um so die Aussichten auf einen Ausbildungsplatz zu verbessern.

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